UPDATE 2:
Für die 2G+ Regelung, die aktuell für Indoor-Sport gilt gibt es Neuerungen:
Für Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Booster“ – ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung) vorweisen können entfällt die zusätzliche Testpflicht.
Die Befreiung von der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren nur noch bis zum 12.01.2022.
UPDATE: Es gibt eine Ausnahme für die Kontaktbeschränkung für weder geimpfte noch genesene Schülerinnen und Schüler (12 – 17 J.). Zur Sportausübung gilt die Kontaktbeschränkung nicht. (Daher entfällt Regelung 2.3.3)
Ursprüngliche News:
Neue Corona-Regeln zum Trainingsbetrieb
Nachdem die Bayerische Staatsregierung die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht müssen wir einige Änderungen im Trainingsbetrieb vornehmen.
- Sport läuft unter der 2GPlus Regelung. Das heißt für wen keine Ausnahmeregelung gilt, der darf nur am Sport teilnehmen, wer geimpft oder genesen ist UND über ein negatives Testergebnis in schriftlicher oder digitaler Form verfügt. Als Tests gelten wie im Hygienekonzept schon steht nur PCR-Tests (48h gültig) oder Antigen-Schnelltests (24h) gültig.
- Hier kurz zusammengefasst für wen das welche Konsequenzen das für unser Training hat:
- Kinder unter 6 Jahren dürfen am Training teilnehmen ohne Test.
- Kinder zwischen 6 Jahren und 12 Jahren + 3 Monate dürfen am Training teilnehmen ohne Test, solange sie Schüler sind, die Regelmäßig getestet werden.
- Kinder älter als 12 Jahren + 3 Monate und jünger als 18 Jahre
- Die geimpft oder genesen sind dürfen ohne Test am Training teilnehmen, wenn Sie Schüler sind, die regelmäßig getestet werden
- Die geimpft oder genesen sind und keine Schüler sind, müssen ein negatives Testergebnis in schriftlicher oder digitaler Form vorweisen.
- Die nicht geimpft oder genesen sind dürfen aktuell aufgrund der Kontaktbeschränkungen (§3 der 15. BayIfSMV) maximal Kontakt zu einem weiteren Hausstand haben. Das bedeutet, dass wir in diesem Fall kein Training anbieten können. Unsere Mannschaften bestehen aus mehr als 2 Personen und jede weitere Person würde einen dritten Hausstand bedeuten.
- Personen die 18 Jahre und älter sind müssen grundsätzlich geimpft, oder genesen sein.
- Personen über 18 die Schüler sind, die regelmäßig getestet werden müssen keine Tests vorweisen.
- Personen über 18 die keine Schüler sind müssen einen Test vorweisen.
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden müssen immer eine Kopie ihres Schülerausweises, oder einer Schulbesuchsbestätigung bei sich haben. Ebenfalls müssen geimpft oder genesene den entsprechenden Nachweis immer dabeihaben.
- Unsere Trainer werden die Aktiven informieren, wie mit den einzelnen Gruppen verfahren wird.
- Es gilt außerdem ab sofort Maskenpflicht in der gesamten Sportstätte:
- Das bedeutet, dass nur bei der Ausübung des Sports und beim Duschen keine Maske getragen werden muss. Ansonsten die ganze Zeit.
- Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren brauchen weiterhin keine Maske tragen
- Ausnahme: Kinder und Jugendliche zwischen 6 – 16 Jahren dürfen eine medizinische Maske tragen
- Alle über 16 Jahren müssen eine FFP2 Maske tragen.
- Das freie Mitgliederschwimmen am Sonntag findet vorerst weiter statt. Hier können wir bei den aktiven Teilnehmern aber keine Unterscheidung machen. Wer am freien Mitgliederschwimmen teilnehmen will muss geimpft oder genesen sein und braucht einen aktuellen negativen Test in schriftlicher oder digitaler Form.
Wir hoffen, dass sich die Lage bald wieder bessert, aber bis auf weiteres müssen wir mit diesen Einschränkungen arbeiten.