Leider hat sich die Corona-Lage weiter verschärft und die Krankenhausampel ist seit dem Wochenende auf Stufe gelb.
Ab morgen, dem 09.11.2021 gilt in Schwabach dann sogar die rote Ampel.
Die Regierung hat ensprechende Regeln erlassen, die abhängig vom Status der Krankenhausampel gelten.
Die genauen Infos zum Status der Krankenhausampel und den entsprechenden Konsequenzen findet ihr auf der Website der Stadt Schwabach in der Rubrik Corona-Aktuell:
www.schwabach.de
Für uns bedeuten die Ampelphasen aktuell folgendes:
Regeln bei einer Gelben Ampel
Masken:
Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske. Für Kinder und Jugendliche gilt die Sonderregelung, dass Medizinische Masken getragen werden dürfen.
Sport:
Wo bei uns bisher die 3G-Regel galt ist jetzt die 3G plus Regelung gültig. Nichtgeimpfte Personen können damit nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Die sonstigen Regeln, die bei 3G galten gelten weiterhin.
Regeln bei einer Roten Ampel
Masken:
Als Maskenstandard gilt die FFP2-Maske. Für Kinder und Jugendliche gilt die Sonderregelung, dass Medizinische Masken getragen werden dürfen.
Sport:
Wo bei uns bisher die 3G-Regel galt ist jetzt die 2G Regelung gültig. Eine Teilnahme am Training ist also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete möglich.
Ausgenommen sind von dieser 2G-Beschränkung Kinder unter zwölf Jahren.
Also ist es – Stand derzeit – Kindern und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren nicht mehr möglich, auf die Testungen in den Schulen zu verweisen. Sie müssen ebenfalls geimpft oder genesen sein, um am Sportbetrieb teilnehmen zu können.
Update: Minderjährige Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, dürfen an sportlichen Aktivitäten bei denen an sich die 2G-Regelung gilt übergangsweise bis 31. Dezember 2021 teilnehmen.
Je nachdem welcher Ampel-Status in Schwabach aktuell gilt, müssen auch wir unseren Trainingsbetrieb entsprechend gestalten.